RS Vwgh 2007/3/26 2005/14/0091

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.03.2007
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1994 §1 Abs1 Z2 lita;

Rechtssatz

Werden Leistungen dem Gesellschafter aus gesellschaftsrechtlichen Gründen zu einem unangemessen niedrigen Entgelt überlassen, so liegt insgesamt eine Leistung zu unternehmensfremden Zwecken vor, nämlich zur Vorteilszuwendung an den Gesellschafter (vgl Ruppe, UStG3, § 1 Tz 399).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005140091.X12

Im RIS seit

03.05.2007

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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