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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1994 §1 Abs1 Z2 lita;Rechtssatz
Werden Leistungen dem Gesellschafter aus gesellschaftsrechtlichen Gründen zu einem unangemessen niedrigen Entgelt überlassen, so liegt insgesamt eine Leistung zu unternehmensfremden Zwecken vor, nämlich zur Vorteilszuwendung an den Gesellschafter (vgl Ruppe, UStG3, § 1 Tz 399).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2005140091.X12Im RIS seit
03.05.2007Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013