RS Vwgh 1979/4/18 3272/78

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Veröffentlicht am 18.04.1979
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Index

L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §9 Abs1;
LAO Wr 1962 §7 Abs1;

Beachte

Besprechung in: AnwBl 1980/1, S 38;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1958/11/05 2326/57 1

Stammrechtssatz

Für die Beurteilung, ob einen Geschäftsführer einer GmbH ein Verschulden nach § 109 BAO trifft, ist es keineswegs unmaßgeblich, daß die Besorgung der steuerlichen Angelegenheiten der Gesellschaft dem einen Geschäftsführer übertragen war und daß für die Überprüfung dieser Geschäftsführung durch den anderen Geschäftsführer kein Anlaß bestand.Für die Beurteilung, ob einen Geschäftsführer einer GmbH ein Verschulden nach Paragraph 109, BAO trifft, ist es keineswegs unmaßgeblich, daß die Besorgung der steuerlichen Angelegenheiten der Gesellschaft dem einen Geschäftsführer übertragen war und daß für die Überprüfung dieser Geschäftsführung durch den anderen Geschäftsführer kein Anlaß bestand.

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E 5.11.1958, 2326/57 #1 VwSlg 1905 F/1958;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1979:1978003272.X03

Im RIS seit

18.12.2001

Zuletzt aktualisiert am

03.08.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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