RS Vwgh 1979/4/19 3017/78

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Veröffentlicht am 19.04.1979
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L37123 Benützungsabgabe Gebrauchsabgabe Niederösterreich
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §1090;
ABGB §1094;
GebrauchsabgabeG NÖ 1973 §2;
GebrauchsabgabeG NÖ 1973 §4;
GebrauchsabgabeG NÖ 1973 §5;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 0399/79

Rechtssatz

Durch die Erteilung einer Gebrauchserlaubnis wird kein privatrechtlicher Mietvertrag begründet. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen ist ein Widerruf dieser Gebrauchserlaubnis zulässig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1979:1978003017.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

05.01.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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