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L37123 Benützungsabgabe Gebrauchsabgabe NiederösterreichNorm
ABGB §1090;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 0399/79Rechtssatz
Durch die Erteilung einer Gebrauchserlaubnis wird kein privatrechtlicher Mietvertrag begründet. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen ist ein Widerruf dieser Gebrauchserlaubnis zulässig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1978003017.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
05.01.2018