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50/01 GewerbeordnungNorm
GelVerkG §1 Abs3;Rechtssatz
Auf die vom Gelegenheitsverkehrsgesetz erfaßten konzessionierten Gewerbe sind, soweit für sie darin keine besonderen Regelungen enthalten sind, die - allgemeinen - Bestimmungen der GewO 1973 über konzessionierte Gewerbe anzuwenden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1978000685.X01Im RIS seit
22.09.2003