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82/05 LebensmittelrechtNorm
LMG 1975 §17 Abs4;Rechtssatz
Es ist nach dem Ergebnis einer grammatikalischen Auslegung des § 17 Abs 1 legcit (arg: "für bestimmte Gruppen") gleichermaßen wie nach dem einer logisch-systematischen Interpretation unter Heranziehung des Abs 4 dieser Gesetzesstelle (arg: "für den vorgesehenen diätetischen Zweck") nicht ausgeschlossen, daß ein Produkt in Hinsicht auf seinen diätetischen Zweck auch für mehrere Verbrauchergruppen im Rahmen des Tatbildes der erstzitierten Bestimmung hergestellt sein kann.Es ist nach dem Ergebnis einer grammatikalischen Auslegung des Paragraph 17, Absatz eins, legcit (arg: "für bestimmte Gruppen") gleichermaßen wie nach dem einer logisch-systematischen Interpretation unter Heranziehung des Absatz 4, dieser Gesetzesstelle (arg: "für den vorgesehenen diätetischen Zweck") nicht ausgeschlossen, daß ein Produkt in Hinsicht auf seinen diätetischen Zweck auch für mehrere Verbrauchergruppen im Rahmen des Tatbildes der erstzitierten Bestimmung hergestellt sein kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1978002491.X02Im RIS seit
17.09.2003