RS Vwgh 1979/5/4 1919/76

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Veröffentlicht am 04.05.1979
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Es ist nicht erforderlich, dass der Betroffene davon Kenntnis hat, ob eine Behörde nach Einlangen einer Vorstellung gem § 57 AVG Ermittlungen eingeleitet hat oder nicht.Es ist nicht erforderlich, dass der Betroffene davon Kenntnis hat, ob eine Behörde nach Einlangen einer Vorstellung gem Paragraph 57, AVG Ermittlungen eingeleitet hat oder nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1979:1976001919.X02

Im RIS seit

18.06.2003

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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