RS Vwgh 1979/5/8 1891/78

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Veröffentlicht am 08.05.1979
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40/01 Verwaltungsverfahren
82/05 Lebensmittelrecht

Rechtssatz

Daß die Bestimmung des § 24 LMG 1975 unter der Überschrift des § 20 LMG 1975 "Hygiene im Lebensmittelverkehr" steht, berechtigt im Hinblick auf ihren weitgesteckten Inhalt (arg: ..... durch Außerachtlassung der Vorschriften dieses Gesetzes .....) nicht zu der Annahme, daß sie etwa nur bei drohenden Gefahren aus Verstößen gegen Vorschriften über die Hygiene im engen Sinne des § 20 LMG 1975 anwendbar sei.Daß die Bestimmung des Paragraph 24, LMG 1975 unter der Überschrift des Paragraph 20, LMG 1975 "Hygiene im Lebensmittelverkehr" steht, berechtigt im Hinblick auf ihren weitgesteckten Inhalt (arg: ..... durch Außerachtlassung der Vorschriften dieses Gesetzes .....) nicht zu der Annahme, daß sie etwa nur bei drohenden Gefahren aus Verstößen gegen Vorschriften über die Hygiene im engen Sinne des Paragraph 20, LMG 1975 anwendbar sei.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1979:1978001891.X02

Im RIS seit

08.09.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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