Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8 impl;Rechtssatz
In einem Verfahren gem § 12 Abs 1 WRG 1959 kann eine mitbeteiligte Partei eine Beeinträchtigung ihres Grundstückes und ihrer Trinkwasserversorgungsanlage durch Verunreinigung geltend machen.In einem Verfahren gem Paragraph 12, Absatz eins, WRG 1959 kann eine mitbeteiligte Partei eine Beeinträchtigung ihres Grundstückes und ihrer Trinkwasserversorgungsanlage durch Verunreinigung geltend machen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1979000474.X01Im RIS seit
18.09.2003