RS Vwgh 1979/5/10 0097/78

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Veröffentlicht am 10.05.1979
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 0099/78

Rechtssatz

§ 68 Abs 3 AVG 1950 hat durch § 79 GewO 1973 keine Einschränkung seines Anwendungsbereiches erfahren. (Weiters Ausführungen über die Auslegung dieser beiden Vorschriften)Paragraph 68, Absatz 3, AVG 1950 hat durch Paragraph 79, GewO 1973 keine Einschränkung seines Anwendungsbereiches erfahren. (Weiters Ausführungen über die Auslegung dieser beiden Vorschriften)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1979:1978000097.X02

Im RIS seit

03.09.2003

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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