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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §293;Rechtssatz
Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH (Hinweis B 16.10.1969, 954/68, sowie die dort angeführte Vorjudikatur) und damit übereinstimmendem Schrifttum (Hinweis Reeger-Stoll-Kommentar zur Bundesabgabenordnung, Anmerkung 4 zu § 293 BAO) besteht kein Rechtsanspruch auf Durchführung einer Fehlerberichtigung nach § 293 BAO und es ist vom Gesetz auch niemandem ein Antragsrecht auf Anwendung der bezeichneten Gesetzesstelle eingeräumt.Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH (Hinweis B 16.10.1969, 954/68, sowie die dort angeführte Vorjudikatur) und damit übereinstimmendem Schrifttum (Hinweis Reeger-Stoll-Kommentar zur Bundesabgabenordnung, Anmerkung 4 zu Paragraph 293, BAO) besteht kein Rechtsanspruch auf Durchführung einer Fehlerberichtigung nach Paragraph 293, BAO und es ist vom Gesetz auch niemandem ein Antragsrecht auf Anwendung der bezeichneten Gesetzesstelle eingeräumt.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete FinanzverwaltungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1979001026.X01Im RIS seit
14.05.1979