RS Vwgh 1979/5/17 1019/78

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Veröffentlicht am 17.05.1979
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0935/76 E 15. März 1978 RS 1

Stammrechtssatz

"Bedarf" im Sinne des § 5 Abs 1 des Gelegenheitsverkehrsgesetzes ist anzunehmen, wenn die Nachfrage nach der gewerblichen Leistung nach den objektiven Gegebenheiten das diesbezügliche Angebot übersteigt."Bedarf" im Sinne des Paragraph 5, Absatz eins, des Gelegenheitsverkehrsgesetzes ist anzunehmen, wenn die Nachfrage nach der gewerblichen Leistung nach den objektiven Gegebenheiten das diesbezügliche Angebot übersteigt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1979:1978001019.X02

Im RIS seit

08.10.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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