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82/05 LebensmittelrechtNorm
LMG 1975 §17;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2555/78 E 27. Februar 1979 VwSlg 9781 A/1979 RS 1Stammrechtssatz
Liegen der Behörde zwei voneinander unabhängige, wenn auch in einem Anbringen abgegebene Anmeldungen zur Prüfung nach den § 17 Abs 4 und § 18 Abs 2 LMG 1975 vor, so hat diese die Entscheidungsvoraussetzungen beider Anträge zu prüfen und hierüber zu befinden.Liegen der Behörde zwei voneinander unabhängige, wenn auch in einem Anbringen abgegebene Anmeldungen zur Prüfung nach den Paragraph 17, Absatz 4 und Paragraph 18, Absatz 2, LMG 1975 vor, so hat diese die Entscheidungsvoraussetzungen beider Anträge zu prüfen und hierüber zu befinden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1978002579.X02Im RIS seit
16.10.2003