RS Vwgh 1979/5/22 2579/78

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Veröffentlicht am 22.05.1979
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82/05 Lebensmittelrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2555/78 E 27. Februar 1979 VwSlg 9781 A/1979 RS 1

Stammrechtssatz

Liegen der Behörde zwei voneinander unabhängige, wenn auch in einem Anbringen abgegebene Anmeldungen zur Prüfung nach den § 17 Abs 4 und § 18 Abs 2 LMG 1975 vor, so hat diese die Entscheidungsvoraussetzungen beider Anträge zu prüfen und hierüber zu befinden.Liegen der Behörde zwei voneinander unabhängige, wenn auch in einem Anbringen abgegebene Anmeldungen zur Prüfung nach den Paragraph 17, Absatz 4 und Paragraph 18, Absatz 2, LMG 1975 vor, so hat diese die Entscheidungsvoraussetzungen beider Anträge zu prüfen und hierüber zu befinden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1979:1978002579.X02

Im RIS seit

16.10.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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