RS Vwgh 1979/5/22 0938/78

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Veröffentlicht am 22.05.1979
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Gesundheitswesen - LMG
40/01 Verwaltungsverfahren
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §20
LMG 1975 §74 Abs5 Z3
VStG §44a lita
VStG §44a Z1 implizit

Rechtssatz

In Hinsicht auf die ausdrückliche Verwendung der verba legalia des § 20 LMG 1975 im Spruche des Straferkenntnisses, sowie unter dem weiteren Gesichtspunkt, daß die übrigen in dem als Rechtsgrundlage der erkannten Verwaltungsübertretung zitierten § 74 Abs 5 Z 3 leg cit berufenen Gesetzesstellen auf den als erwiesen angenommenen Sachverhalt auch nicht im entferntesten zutreffen, ergibt sich aus dem Zusammenhang des Spruches in zweifelsfreier Weise, welche Bestimmung die Behörde zur Anwendung brachte. Damit war, was den Spruchpunkt 2 betrifft, durch die Unterlassung der ausdrücklichen Anführung des § 20 LMG 1975 die nach dem § 44 a VStG 1950 gebotene Erkennbarkeit der verletzten Verwaltungsvorschrift nicht beeinträchtigt.In Hinsicht auf die ausdrückliche Verwendung der verba legalia des Paragraph 20, LMG 1975 im Spruche des Straferkenntnisses, sowie unter dem weiteren Gesichtspunkt, daß die übrigen in dem als Rechtsgrundlage der erkannten Verwaltungsübertretung zitierten Paragraph 74, Absatz 5, Ziffer 3, leg cit berufenen Gesetzesstellen auf den als erwiesen angenommenen Sachverhalt auch nicht im entferntesten zutreffen, ergibt sich aus dem Zusammenhang des Spruches in zweifelsfreier Weise, welche Bestimmung die Behörde zur Anwendung brachte. Damit war, was den Spruchpunkt 2 betrifft, durch die Unterlassung der ausdrücklichen Anführung des Paragraph 20, LMG 1975 die nach dem Paragraph 44, a VStG 1950 gebotene Erkennbarkeit der verletzten Verwaltungsvorschrift nicht beeinträchtigt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1979:1978000938.X01

Im RIS seit

13.07.2022

Zuletzt aktualisiert am

13.07.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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