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Gesundheitswesen - LMGNorm
LMG 1975 §20Rechtssatz
In Hinsicht auf die ausdrückliche Verwendung der verba legalia des § 20 LMG 1975 im Spruche des Straferkenntnisses, sowie unter dem weiteren Gesichtspunkt, daß die übrigen in dem als Rechtsgrundlage der erkannten Verwaltungsübertretung zitierten § 74 Abs 5 Z 3 leg cit berufenen Gesetzesstellen auf den als erwiesen angenommenen Sachverhalt auch nicht im entferntesten zutreffen, ergibt sich aus dem Zusammenhang des Spruches in zweifelsfreier Weise, welche Bestimmung die Behörde zur Anwendung brachte. Damit war, was den Spruchpunkt 2 betrifft, durch die Unterlassung der ausdrücklichen Anführung des § 20 LMG 1975 die nach dem § 44 a VStG 1950 gebotene Erkennbarkeit der verletzten Verwaltungsvorschrift nicht beeinträchtigt.In Hinsicht auf die ausdrückliche Verwendung der verba legalia des Paragraph 20, LMG 1975 im Spruche des Straferkenntnisses, sowie unter dem weiteren Gesichtspunkt, daß die übrigen in dem als Rechtsgrundlage der erkannten Verwaltungsübertretung zitierten Paragraph 74, Absatz 5, Ziffer 3, leg cit berufenen Gesetzesstellen auf den als erwiesen angenommenen Sachverhalt auch nicht im entferntesten zutreffen, ergibt sich aus dem Zusammenhang des Spruches in zweifelsfreier Weise, welche Bestimmung die Behörde zur Anwendung brachte. Damit war, was den Spruchpunkt 2 betrifft, durch die Unterlassung der ausdrücklichen Anführung des Paragraph 20, LMG 1975 die nach dem Paragraph 44, a VStG 1950 gebotene Erkennbarkeit der verletzten Verwaltungsvorschrift nicht beeinträchtigt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1978000938.X01Im RIS seit
13.07.2022Zuletzt aktualisiert am
13.07.2022