Index
90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §20 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0614/52 E 16. Juni 1952 VwSlg 2572 A/1952 RS 1 (Zusatz: An dieser Rechtsansicht hat auch die 7. StVO-Novelle BGBl. Nr. 115/1977 = Einfügung des Abs 5 a in § 100 StVO - nichts geändert, im übrigen Ausführungen zu Widerlegung des Einwandes, einem Straßenaufsichtsorgan könnte bei einer Geschwindigkeitsschätzung ein Irrtum unterlaufen).Stammrechtssatz
Es muß den zur Wahrnehmung der Vorgänge im öffentlichen Straßenverkehr, insbesondere zur Überwachung der Einhaltung der verkehrspolizeilichen Vorschriften bestellten und geschulten Organen der Sicherheitswache zugebilligt werden, daß sie sich darüber ein Urteil zu bilden vermögen, ob ein Fahrzeug mit normaler oder ungewöhnlicher Geschwindigkeit fährt.
Schlagworte
Feststellen der GeschwindigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1977001730.X01Im RIS seit
24.06.2003