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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0206/52 B 26. Juni 1952 VwSlg 2592 A/1952 RS 1Stammrechtssatz
Gemäß § 45 VwGG gestellte Wiederaufnahmeanträge können gemäß § 34 Abs 2 leg cit nicht zur Mängelbehebung zurückgestellt werden. Auch ein auf § 13 Abs 3 AVG - im Zusammenhang mit § 49 VwGG 1952 - gegründeter Verbesserungsauftrag erübrigt sich dann, wenn der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens vor dem VwGH offenbar aussichtslos ist. (Hinweis auf B 26.6.1952, 206/52 VwSlg 2592 A/1952 und B 12.6.1963, 845/63 zum 2. Teil des RS)Gemäß Paragraph 45, VwGG gestellte Wiederaufnahmeanträge können gemäß Paragraph 34, Absatz 2, leg cit nicht zur Mängelbehebung zurückgestellt werden. Auch ein auf Paragraph 13, Absatz 3, AVG - im Zusammenhang mit Paragraph 49, VwGG 1952 - gegründeter Verbesserungsauftrag erübrigt sich dann, wenn der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens vor dem VwGH offenbar aussichtslos ist. (Hinweis auf B 26.6.1952, 206/52 VwSlg 2592 A/1952 und B 12.6.1963, 845/63 zum 2. Teil des RS)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1978000421.X01Im RIS seit
19.09.2003