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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
GEG §7 Abs1 Satz2;Rechtssatz
Zurückweisung einer Beschwerde gegen einen abweisenden Bescheid des Präsidenten eines Gerichtshofes erster Instanz über einen Antrag auf inhaltliche Berichtigung eines Zahlungsauftrages, der auf Grund eines rechtskräftigen - zu Unrecht bereits die Verpflichtung zur Zahlung der Sachverständigengebühren enthaltenen - gerichtlichen Beschlusses; dessen Nichtigkeit iSd § 42 Abs 2 JN nicht ausgesprochen wurde, erlassen worden war.Zurückweisung einer Beschwerde gegen einen abweisenden Bescheid des Präsidenten eines Gerichtshofes erster Instanz über einen Antrag auf inhaltliche Berichtigung eines Zahlungsauftrages, der auf Grund eines rechtskräftigen - zu Unrecht bereits die Verpflichtung zur Zahlung der Sachverständigengebühren enthaltenen - gerichtlichen Beschlusses; dessen Nichtigkeit iSd Paragraph 42, Absatz 2, JN nicht ausgesprochen wurde, erlassen worden war.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1978001296.X01Im RIS seit
27.06.1979