Index
L82000 BauordnungNorm
BauO Krnt 1969 §19;Rechtssatz
Auch für eine nebenberufliche Landwirtschaft sind Bauführungen im Grünland nicht von vornherein ausgeschlossen, doch kommt dem Umstand, ob es sich um eine hauptberufliche oder nebenberufliche Tätigkeit handeln soll, hinsichtlich der zulässigen Art und des Umfanges des Bauvorhabens Bedeutung zu (Hinweis E 21.12.1970, 0229/70 - BauO Wien).
Schlagworte
Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde Planung Widmung BauRallg3 Zuständigkeit der Vorstellungsbehörde Verhältnis zwischen gemeindebehördlichem Verfahren und Vorstellungsverfahren Rechtsstellung der Gemeinde im VorstellungsverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1977000932.X02Im RIS seit
16.06.2003