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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO NÖ 1976 §100 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen, ob unter dem Gesichtspunkt der Geruchsbelästigung von Anrainern im Gegenstande die Auflage ..." Der Betrieb der Kläranlagen bzw die Wartung hat so zu erfolgen, daß eine einwandfreie Funktionsfähigkeit gewährleistet ist..." undeutlich und zu allgemein gehalten sei.
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4 Auflagen BauRallg7European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1978001955.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
04.08.2009