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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs1 impl;Rechtssatz
Kein Anspruch auf Beiziehung desjenigen, der einen auf einen Privatrechtstitel (§ 113 Abs 1) gegründeten Einspruch geltend machen will, im Bewilligungsverfahren für ein als bevorzugten Wasserbau erklärtes Vorhaben.Kein Anspruch auf Beiziehung desjenigen, der einen auf einen Privatrechtstitel (Paragraph 113, Absatz eins,) gegründeten Einspruch geltend machen will, im Bewilligungsverfahren für ein als bevorzugten Wasserbau erklärtes Vorhaben.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete WasserrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1979001614.X01Im RIS seit
20.10.2003