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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §66 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1304/78 E 28. Juni 1979 RS 3Stammrechtssatz
Im Verfahren über ein Taxikonzessionsansuchen erfährt die "Sache" im Sinne des § 66 Abs 4 AVG 1950 dadurch, daß für die abweisende Entscheidung der Unterbehörde das Ergebnis einer Auswahl zwischen mehreren Bewerbern maßgebend war, keine Einschränkung auf diesen Gesichtspunkt.Im Verfahren über ein Taxikonzessionsansuchen erfährt die "Sache" im Sinne des Paragraph 66, Absatz 4, AVG 1950 dadurch, daß für die abweisende Entscheidung der Unterbehörde das Ergebnis einer Auswahl zwischen mehreren Bewerbern maßgebend war, keine Einschränkung auf diesen Gesichtspunkt.
Schlagworte
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere RechtsproblemeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1978001393.X03Im RIS seit
15.10.2003