RS Vwgh 1979/6/28 1155/78

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Veröffentlicht am 28.06.1979
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

AVG §66 Abs4;
GelVerkG §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1304/78 E 28. Juni 1979 RS 3

Stammrechtssatz

Im Verfahren über ein Taxikonzessionsansuchen erfährt die "Sache" im Sinne des § 66 Abs 4 AVG 1950 dadurch, daß für die abweisende Entscheidung der Unterbehörde das Ergebnis einer Auswahl zwischen mehreren Bewerbern maßgebend war, keine Einschränkung auf diesen Gesichtspunkt.Im Verfahren über ein Taxikonzessionsansuchen erfährt die "Sache" im Sinne des Paragraph 66, Absatz 4, AVG 1950 dadurch, daß für die abweisende Entscheidung der Unterbehörde das Ergebnis einer Auswahl zwischen mehreren Bewerbern maßgebend war, keine Einschränkung auf diesen Gesichtspunkt.

Schlagworte

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1979:1978001155.X03

Im RIS seit

10.10.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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