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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §23 Abs7;Rechtssatz
Der von der Zustelladressatin behauptete gesetzwidrige Vorgang der Ersatzzustellung an eine Anstellte wegen nicht bloß vorübergehender Ortsanwesenheit der Zustelladressatin im Sinne des § 23 Abs 7 AVG 1950 machte es für die Behörde zur Vermeidung eines Verfahrensmangels notwendig, an die Adressatin die verfahrensentscheidende Frage zu richten, wo sie sich im Zeitpunkt der Ersatzzustellung aufgehalten hat und wie sich ihre Angaben überprüfen ließen.Der von der Zustelladressatin behauptete gesetzwidrige Vorgang der Ersatzzustellung an eine Anstellte wegen nicht bloß vorübergehender Ortsanwesenheit der Zustelladressatin im Sinne des Paragraph 23, Absatz 7, AVG 1950 machte es für die Behörde zur Vermeidung eines Verfahrensmangels notwendig, an die Adressatin die verfahrensentscheidende Frage zu richten, wo sie sich im Zeitpunkt der Ersatzzustellung aufgehalten hat und wie sich ihre Angaben überprüfen ließen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1979000745.X02Im RIS seit
24.09.2003