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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §279 Abs1;Rechtssatz
Hat der Abgabepflichtige im Berufungsverfahren NUR die Einbeziehung verschiedener Grundparzellen in eine wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens bei der Einheitsbewertung bekämpft, dann ist es der Rechtsmittelbehörde verwehrt, die Zuordnung innerhalb der Grundstückshauptgruppen zu ändern - (hier ein Mietwohngrundstück in der Berufungsentscheidung als Einfamilienhaus zu qualifizieren und dementsprechend anders zu bewerten).
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E 2.7.1979, 1790/77 #2;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1977001790.X02Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
23.05.2013