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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
LDG 1962 §14 Abs3;Beachte
Abweichende Rechtsprechung eines anderen Tribunal: VfGH 24. Februar 1984, B 255/83, B 257/83;Rechtssatz
Bei Besetzung einer schulfesten Leiterstelle (hier: Sonderschule) ist die Erlangung der schulfesten Stelle nur die Folge der Ernennung, weshalb die für die Ernennung maßgebenden Grundsätze anzuwenden sind. In diesem Zusammenhang kann ein Rechtsanspruch der nicht zum Zuge gekommenen Bewerbern auf Verfahrens- und Ermessenskontrolle nicht angenommen werden.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete DienstrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1978000807.X01Im RIS seit
01.10.2003