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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §42 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0619/51 B 28. März 1952 RS 1Stammrechtssatz
Ausführungen in Widerlegung des Beschwerdevorbringens darüber, daß der VwGH kein Parteiengehör zu wahren hat, wenn er die Gesetzmäßigkeit des angefochtenen Bescheides aus anderen als den im Bescheid angeführten Gründen für gegeben erachtet. (Daher: Auch keine Wiederaufnahme)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1977001603.X03Im RIS seit
03.07.1979