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27/04 Sonstige RechtspflegeNorm
GEG §9 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1959/01/19 1692/57 1Stammrechtssatz
Ausführungen darüber, daß der Stundungswerber in einem Stundungsantrag die Gründe, die seiner Auffassung nach eine Stundung rechtfertigen, wenigstens anführen muß.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1978001748.X02Im RIS seit
04.07.1979Zuletzt aktualisiert am
23.05.2013