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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
KFG 1967 §123 Abs1;Rechtssatz
Wird eine Lenkerberechtigung - auch nur für einzelne Gruppen - auf Dauer entzogen, kann gegen den Bescheid des Landeshauptmannes Berufung an den BMV erhoben werden da "auf Dauer" mehr bedeutet als für die Dauer von fünf Jahren.
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1978001621.X01Im RIS seit
26.08.2003