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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §49 Abs3 Z10;Beachte
Besprechung in: SozSi 1980, S 267;Rechtssatz
Zu den im § 49 Abs 3 Z 17 ASVG genannten üblichen Sachzuwendungen, die bei Betriebsveranstaltungen empfangen werden, sind die Jubiläumsgeschenke schon deshalb nicht zu zählen, weil ihre Beitragsfreiheit durch § 49 Abs 3 Z 10 leg cit abschließend geregelt wird.Zu den im Paragraph 49, Absatz 3, Ziffer 17, ASVG genannten üblichen Sachzuwendungen, die bei Betriebsveranstaltungen empfangen werden, sind die Jubiläumsgeschenke schon deshalb nicht zu zählen, weil ihre Beitragsfreiheit durch Paragraph 49, Absatz 3, Ziffer 10, leg cit abschließend geregelt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1978000531.X02Im RIS seit
23.09.2003