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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Ausführungen wie im E vom 26.6.1978, 0685/77, daß der Vernehmung eines Meldungslegers als Zeugen der Vorrang gegenüber einem schriftlichen Bericht zu geben ist, weil hieraus eine größere Aufklärung des Fragenkomplexes zu erwarten ist.
Schlagworte
Beweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1977002519.X01Im RIS seit
01.08.2003