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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AMFG §18 Abs1 litb;Rechtssatz
Das Gesetz sieht nur ausnahmsweise die Durchbrechung der Monopolstellung der staatlichen Arbeitsmarktverwaltung vor, weshalb ein besonders strenger Maßstab bei Prüfung des Bedarfes anzulegen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1977002276.X01Im RIS seit
25.07.2003