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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §506 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0009/69 E 11. Juni 1969 RS 1Stammrechtssatz
Die Glaubhaftmachung eines sozialversicherungsrechtlichen Nachteiles aus einem der im § 500 Abs 1 ASVG bezeichneten Gründe berührt nicht den Grundsatz der Amtswegigkeit des Verfahrens. Ihr Unterbleiben berechtigt daher die Behörde nicht, den Anspruch abzuweisen, ohne auf eine sachliche Prüfung der Anspruchsberechtigung von Amts wegen einzugehen. (Hinweis auf E vom 4. Juli 1956, Zl. 0038/55, VwSlg. 4116 A/1956 und vom 26. September 1956, Zl. 3294/53, VwSlg. 4145 A/1956)Die Glaubhaftmachung eines sozialversicherungsrechtlichen Nachteiles aus einem der im Paragraph 500, Absatz eins, ASVG bezeichneten Gründe berührt nicht den Grundsatz der Amtswegigkeit des Verfahrens. Ihr Unterbleiben berechtigt daher die Behörde nicht, den Anspruch abzuweisen, ohne auf eine sachliche Prüfung der Anspruchsberechtigung von Amts wegen einzugehen. (Hinweis auf E vom 4. Juli 1956, Zl. 0038/55, VwSlg. 4116 A/1956 und vom 26. September 1956, Zl. 3294/53, VwSlg. 4145 A/1956)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1976001322.X04Im RIS seit
20.05.2003Zuletzt aktualisiert am
05.05.2011