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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §251;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 0226/79 2050/79 2049/79Rechtssatz
Mit der Erlassung des gemäß § 295 BAO berichtigten Steuerbescheides treten jener Teil der Berufungsentscheidung, mit dem die Berufung gegen den im Abgabenverfahren angefochtenen, jetzt geänderten Steuerbescheid erledigt wurde und auch dieser geänderte Steuerbescheid selbst in ihrem vollen Umfang außer Kraft.Mit der Erlassung des gemäß Paragraph 295, BAO berichtigten Steuerbescheides treten jener Teil der Berufungsentscheidung, mit dem die Berufung gegen den im Abgabenverfahren angefochtenen, jetzt geänderten Steuerbescheid erledigt wurde und auch dieser geänderte Steuerbescheid selbst in ihrem vollen Umfang außer Kraft.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1979000225.X03Im RIS seit
10.09.1979Zuletzt aktualisiert am
18.06.2014