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82/05 LebensmittelrechtNorm
LMG 1975 §17;Rechtssatz
Allgemeine Anpreisungen (die sich nicht auf den konkreten diätetischen Zweck beschränken) fallen ungeachtet § 17 Abs 1 zweiter Satz auch bei diätetischen Lebensmitteln unter das allgemeine Verbot des § 9 Abs 1 LMG 1975.Allgemeine Anpreisungen (die sich nicht auf den konkreten diätetischen Zweck beschränken) fallen ungeachtet Paragraph 17, Absatz eins, zweiter Satz auch bei diätetischen Lebensmitteln unter das allgemeine Verbot des Paragraph 9, Absatz eins, LMG 1975.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1978002835.X02Im RIS seit
23.10.2003