RS Vwgh 1979/9/11 1374/79

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.09.1979
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40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0441/56 E 24. Mai 1956 VwSlg 4074 A/1956; RS 1 (Hinweis E 11.6.1954, 466/52 und E 24.4.1974 1999/73; hier: Behauptung einer Rechtsanwältin, wegen eines die Ausfahrt verstellenden LKWs zwecks Verrichtung eines dringenden auswärtigen Termins, ihren PKW im Halteverbot abgestellt haben zu müssen, um einen Ersatzwagen zu besorgen).

Stammrechtssatz

In der Möglichkeit einer wirtschaftlichen Schädigung, durch die die Lebensmöglichkeiten selbst nicht unmittelbar bedroht sind, kann eine unmittelbar drohende Gefahr und ein Notstand iSd § 6 VStGIn der Möglichkeit einer wirtschaftlichen Schädigung, durch die die Lebensmöglichkeiten selbst nicht unmittelbar bedroht sind, kann eine unmittelbar drohende Gefahr und ein Notstand iSd Paragraph 6, VStG

nicht gesehen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1979:1979001374.X02

Im RIS seit

11.09.1979
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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