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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAG 1969 §3a;Rechtssatz
Durch der Erfolg der Anfechtung eines Bescheides, mit dem das Vorliegen der Voraussetzungen für das Ausbilden von Lehrlingen gemäß § 3 a des Berufsausbildungsgesetzes festgestellt wurde, wird der in dem betreffenden Betrieb in Ausbildung genommene Lehrling in seinen RECHTLICHEN Interessen nicht berührt.Durch der Erfolg der Anfechtung eines Bescheides, mit dem das Vorliegen der Voraussetzungen für das Ausbilden von Lehrlingen gemäß Paragraph 3, a des Berufsausbildungsgesetzes festgestellt wurde, wird der in dem betreffenden Betrieb in Ausbildung genommene Lehrling in seinen RECHTLICHEN Interessen nicht berührt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1979001727.X01Im RIS seit
21.10.2003Zuletzt aktualisiert am
01.06.2012