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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO OÖ 1976 §68 Abs1 litb;Rechtssatz
Aus der Verwendung der Gegenwartsform im § 39 Abs 1 VStG 1950 ("Liegt der Verdacht einer Verwaltungsübertretung vor ....") ergibt sich, dass der Verdacht einer Verwaltungsübertretung im Zeitpunkt der Beschlagnahme gegeben sein muss.Aus der Verwendung der Gegenwartsform im Paragraph 39, Absatz eins, VStG 1950 ("Liegt der Verdacht einer Verwaltungsübertretung vor ....") ergibt sich, dass der Verdacht einer Verwaltungsübertretung im Zeitpunkt der Beschlagnahme gegeben sein muss.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1979000463.X01Im RIS seit
19.11.2003Zuletzt aktualisiert am
20.11.2009