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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §21 Abs1;Rechtssatz
Wurden zwischen Mutter und Tochter zivilrechtlich gültige und auch steuerlich anerkannte Verträge abgeschlossen, denenzufolge die Tochter am Betrieb der Mutter zunächst als Mitunternehmerin beteiligt, und ihr später der Betrieb zur Gänze übergeben wurde, so kann die Tochter später nicht einwenden, es seien ihr die Gewinnanteile bzw Gewinne aus dem Betrieb und auch das Betriebsvermögen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nicht zuzurechnen, weil in Wirklichkeit hierüber ausschließlich die Mutter zur Bestreitung der gemeinsamen Lebensführung verfügt habe und die Tochter von der Disposition über die Gewinne de facto ausgeschlossen gewesen sei. In einem solchen Fall liegt eine steuerrechtlich unbeachtliche Einkommensverwendung vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1979000543.X01Im RIS seit
17.09.1979