Index
L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO Stmk 1968 §73 Abs2;Rechtssatz
Nach § 73 Abs 2 stmk BauO darf zwar während der Anhängigkeit eines Ansuchens um nachträgliche Baubewilligung ein Bauauftrag erteilt werden, der Auftrag darf jedoch erst nach rechtskräftiger Abweisung bzw Zurückweisung des Bauansuchens vollstreckt werden.Nach Paragraph 73, Absatz 2, stmk BauO darf zwar während der Anhängigkeit eines Ansuchens um nachträgliche Baubewilligung ein Bauauftrag erteilt werden, der Auftrag darf jedoch erst nach rechtskräftiger Abweisung bzw Zurückweisung des Bauansuchens vollstreckt werden.
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Baugebrechen Instandhaltungspflicht Instandsetzungspflicht BauRallg9/3 Baupolizei Vollstreckung Kosten BauRallg10European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1978003157.X01Im RIS seit
06.11.2003