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82/05 LebensmittelrechtNorm
LMG 1975 §17 Abs1;Rechtssatz
Unbestimmte Angaben, daß "ein" diätetischer Zweck vorliege, ohne ersichtliche Verbrauchergruppe, für die ein Produkt bestimmt ist, führen zur Untersagung nach § 17 Abs 4 (Hinweis E 19.6.1979, 2479/78). Dies trifft nicht zu bei dem Hinweis "diabetikergeeignet" oder "Diät- und Diabetiker-Konfitüre".Unbestimmte Angaben, daß "ein" diätetischer Zweck vorliege, ohne ersichtliche Verbrauchergruppe, für die ein Produkt bestimmt ist, führen zur Untersagung nach Paragraph 17, Absatz 4, (Hinweis E 19.6.1979, 2479/78). Dies trifft nicht zu bei dem Hinweis "diabetikergeeignet" oder "Diät- und Diabetiker-Konfitüre".
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1978002475.X01Im RIS seit
16.09.2003