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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
GelVerkG §5 Abs1;Rechtssatz
Ein Bescheid, mit dem zwar unter Berufung auf § 6 Z 1 des Opferfürsorgegesetzes, jedoch ohne Vorliegen der in dieser Gesetzesstelle angeführten Voraussetzungen eine Konzession verliehen wurde, steht der Konzessionsverleihung an einen auf diese Weise zu Unrecht übergangenen Bewerber nicht entgegen (Hinweis E 10.4.1959, 0001/55, VwSlg 4335 A/1959 und E 15.3.1978, 0935/76).Ein Bescheid, mit dem zwar unter Berufung auf Paragraph 6, Ziffer eins, des Opferfürsorgegesetzes, jedoch ohne Vorliegen der in dieser Gesetzesstelle angeführten Voraussetzungen eine Konzession verliehen wurde, steht der Konzessionsverleihung an einen auf diese Weise zu Unrecht übergangenen Bewerber nicht entgegen (Hinweis E 10.4.1959, 0001/55, VwSlg 4335 A/1959 und E 15.3.1978, 0935/76).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1978001502.X01Im RIS seit
20.08.2003