RS Vwgh 1979/9/27 1502/78

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.09.1979
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
67 Versorgungsrecht

Norm

GelVerkG §5 Abs1;
OFG §6 Z1;

Rechtssatz

Ein Bescheid, mit dem zwar unter Berufung auf § 6 Z 1 des Opferfürsorgegesetzes, jedoch ohne Vorliegen der in dieser Gesetzesstelle angeführten Voraussetzungen eine Konzession verliehen wurde, steht der Konzessionsverleihung an einen auf diese Weise zu Unrecht übergangenen Bewerber nicht entgegen (Hinweis E 10.4.1959, 0001/55, VwSlg 4335 A/1959 und E 15.3.1978, 0935/76).Ein Bescheid, mit dem zwar unter Berufung auf Paragraph 6, Ziffer eins, des Opferfürsorgegesetzes, jedoch ohne Vorliegen der in dieser Gesetzesstelle angeführten Voraussetzungen eine Konzession verliehen wurde, steht der Konzessionsverleihung an einen auf diese Weise zu Unrecht übergangenen Bewerber nicht entgegen (Hinweis E 10.4.1959, 0001/55, VwSlg 4335 A/1959 und E 15.3.1978, 0935/76).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1979:1978001502.X01

Im RIS seit

20.08.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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