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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
GelVerkG §5 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2144/78 E 4. Oktober 1979 RS 1Stammrechtssatz
Der Bedarf nach Leistungen des Taxi-Gewerbes findet in dem objektiv gegebenen Verhältnis von Angebot und Nachfrage seinen Ausdruck, wobei sich die Bedarfsprüfung am öffentlichen Interesse zu orientieren hat (Hinweis E 15.3.1978, 0935/76). Bedarf nach der Gewerbeausübung kann insoweit nicht angenommen werden, als es Inhabern des Taxi-Gewerbes aus objektiven Gründen nicht zumutbar ist, auf allen Standplätzen regelmäßig Fahrzeuge in entsprechender Zahl bereitzuhalten und von dem sonach in Betracht kommenden Personenkreis Fahrzeuge des "Taxi-Funks" ohne nennenswerte Wartezeiten in Anspruch genommen werden könne (Hinweis E 15.9.1976, 1311/75, E 26.4.1978, 1293/77 und E 20.9.1978, 1743/77).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1978002089.X01Im RIS seit
11.09.2003