RS Vwgh 1979/10/5 2152/79

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Veröffentlicht am 05.10.1979
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2222/79

Rechtssatz

Der Anwendungsbereich der wirtschaftlichen Betrachtungsweise liegt im Bereich der Sachverhaltsbeurteilung und nicht in dem der Rechtsauslegung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1979:1979002152.X02

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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