RS Vwgh 1979/10/9 2768/78

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Veröffentlicht am 09.10.1979
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
82/05 Lebensmittelrecht

Rechtssatz

Unter den Begriff: "GERÄTE ZUR KÖRPERPFLEGE UND GESUNDHEITSPFLEGE" fallen jedenfalls Gegenstände NICHT, die lediglich durch von ihnen ausgehende Aktivitäten, ohne wesentliches menschliches Zutun, auf den Zustand des menschlichen Körpers oder dessen Entwicklung (auch in Beziehung auf die Gesundheit) Einfluß nehmen sollen.

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1979:1978002768.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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