RS Vwgh 1979/10/9 2665/78

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Veröffentlicht am 09.10.1979
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
82/05 Lebensmittelrecht

Rechtssatz

Zur Auslegung des Spruches des angefochtenen Bescheides können dessen Begründung, aber auch die von der Partei in ihrem Anbringen gebrauchten Ausdrücke, sofern sie von der belangten Behörde übernommen wurden, herangezogen werden.

Schlagworte

Maßgebender Bescheidinhalt Fassung die der Partei zugekommen ist Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Sachverhaltsänderung Spruch und Begründung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1979:1978002665.X01

Im RIS seit

09.10.1979
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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