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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1080;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0881/66 E 13. Februar 1967 VwSlg 7079 A/1967 RS 1Stammrechtssatz
Bei Kauf auf Probe ist der Verkäufer solange als Eigentümer anzusehen, als die Ware vom Käufer nicht genehmigt wurde. Wer daher einen Verkaufsautomaten auf Probe einem anderen überläßt, hat auch für die eventuell notwendigen Bewilligungen iSd § 82 Abs 1 StVO Sorge zu tragen, widrigenfalls er diese Bestimmung verletzt.Bei Kauf auf Probe ist der Verkäufer solange als Eigentümer anzusehen, als die Ware vom Käufer nicht genehmigt wurde. Wer daher einen Verkaufsautomaten auf Probe einem anderen überläßt, hat auch für die eventuell notwendigen Bewilligungen iSd Paragraph 82, Absatz eins, StVO Sorge zu tragen, widrigenfalls er diese Bestimmung verletzt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1977001601.X03Im RIS seit
06.03.2002Zuletzt aktualisiert am
17.10.2016