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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §40;Beachte
Vorgeschichte: 3450/78 E 12. September 1979;Rechtssatz
Die Zustimmung zum Verhandlungsergebnis schließt die Bekämpfung einer darin aufscheinenden Auflage aus rechtlichen Gründen nicht aus, weil sich ein Bescheid nur auf das Gesetz gründen kann (hier:
Auflage bezog sich nicht auf das Bauvorhaben als solches, sondern vielmehr auf die Durchführung von Ladearbeiten, welche auf bestimmte Flächen und Zeiten beschränkt sind. Deckung im Gesetz fehlt, daher Aufhebung).
Schlagworte
Auflagen BauRallg7 Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4 Voraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungsrecht und Präklusion (AVG §42 Abs1)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1979001902.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
01.05.2009