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L24009 Gemeindebedienstete WienNorm
ASVG §255;Rechtssatz
Zur Feststellung des Maßes der Erwerbsminderung ist zu untersuchen, zu welcher Tätigkeit der Versehrte zufolge seiner körperlichen und geistigen Verfassung noch fähig ist und ob ihm die so festgestellten Betätigungen unter Berücksichtigung seiner Ausbildung und seines bisherigen Berufes zugemutet werden können. Zur Feststellung der zumutbaren Tätigkeit, aus der sich die abstrakte Lohngröße ergibt, die dem entsprechenden Normalverdienst zum Vergleich gegenüberzustellen ist, muß auf die Erfahrungen auf dem Gebiet der Berufskunde Bedacht genommen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1979002240.X01Im RIS seit
09.12.2003