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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Eine zeugenschaftliche Vernehmung von Gendarmeriebeamten (Hinweis E VS 26.6.1978, 0695/77) kann unterbleiben, wenn die Überschreitung einer mit einem bestimmten Kfz gefahrenen Geschwindigkeit durch Radarfotos erwiesen ist (Zeit, Ort, Höhe der Geschwindigkeit).
Schlagworte
Beweismittel Skizzen Audio-Visuelle Medien Feststellen der Geschwindigkeit freie Beweiswürdigung Beweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte ZeugenaussagenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1978003220.X01Im RIS seit
07.11.2003Zuletzt aktualisiert am
13.11.2009