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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §49 Abs3 Z1;Beachte
Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung): 2665/79 E VS 10. Dezember 1981 VwSlg 10611 A/1981 RS 1; (RIS: abwh)Rechtssatz
Eine nicht auf Grund gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Regelungen gezahlte pauschale Abgeltung kann deshalb grundsätzlich nicht als ein Auslagenersatz nach § 49 Abs 3 Z 1 ASVG angesehen werden, weil der nach dem Sinn dieser gesetzlichen Vorschrift notwendige unmittelbare und nachweisbare Zusammenhang zwischen Ausgaben und dem Ersatz fehlt.Eine nicht auf Grund gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Regelungen gezahlte pauschale Abgeltung kann deshalb grundsätzlich nicht als ein Auslagenersatz nach Paragraph 49, Absatz 3, Ziffer eins, ASVG angesehen werden, weil der nach dem Sinn dieser gesetzlichen Vorschrift notwendige unmittelbare und nachweisbare Zusammenhang zwischen Ausgaben und dem Ersatz fehlt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1977000708.X01Im RIS seit
05.06.2003Zuletzt aktualisiert am
25.02.2011