RS Vwgh 1979/10/30 0949/79

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Veröffentlicht am 30.10.1979
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §82 Abs1;
StVO 1960 §83;
  1. StVO 1960 § 82 heute
  2. StVO 1960 § 82 gültig ab 01.10.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 518/1994
  3. StVO 1960 § 82 gültig von 01.07.1983 bis 30.09.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 174/1983
  1. StVO 1960 § 83 heute
  2. StVO 1960 § 83 gültig ab 09.06.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2017
  3. StVO 1960 § 83 gültig von 31.03.2013 bis 08.06.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 39/2013
  4. StVO 1960 § 83 gültig von 01.07.1983 bis 30.03.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 174/1983

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 0963/79

Rechtssatz

Bei Anwendung des § 82 Abs 1 StVO sind die nach Maßgabe der konkreten Straßenverhältnisse in Betracht kommenden Belange der Sicherheit des Straßenverkehrs wahrzunehmen. Nur für den Fall, dass ein Verfahren über einen Antrag auf Erteilung einer Bewilligung nach § 82 Abs 1 StVO hinsichtlich eines über einer Straße befindlichen Luftraumes, "der für die Sicherheit des Straßenverkehrs in Betracht kommt", durchzuführen ist, ist der Versagungstatbestand des § 83 lit c StVO zu beachten.Bei Anwendung des Paragraph 82, Absatz eins, StVO sind die nach Maßgabe der konkreten Straßenverhältnisse in Betracht kommenden Belange der Sicherheit des Straßenverkehrs wahrzunehmen. Nur für den Fall, dass ein Verfahren über einen Antrag auf Erteilung einer Bewilligung nach Paragraph 82, Absatz eins, StVO hinsichtlich eines über einer Straße befindlichen Luftraumes, "der für die Sicherheit des Straßenverkehrs in Betracht kommt", durchzuführen ist, ist der Versagungstatbestand des Paragraph 83, Litera c, StVO zu beachten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1979:1979000949.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.01.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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